- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 20537 Hamburg
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 33619 Bielefeld
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 35641 Schöffengrund
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 44577 Castrop-Rauxel
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67659 Kaiserslautern
- 70327 Stuttgart
- 70794 Filderstadt-Sielmingen
- 78050 Villingen-Schwenningen
- 78256 Steißlingen
- 80992 München
- 90431 Nürnberg
- 96132 Schlüsselfeld
- 97337 Dettelbach
- 99098 Erfurt
| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||
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Unternehmens- / Personalführung Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität |
31.10.2026 09:00 - 14:30 | 70327 Stuttgart | Mehr erfahren | |||||||||||||||
SeminarinhalteInfotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen, sobald sie Fahrten an Firmenkunden, Krankenkassen oder Vermittlungsplattformen abrechnen. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der Infotag Taxi und Mietwagen erklärt die Pflichten an typischen Belegen aus dem Fahrdienstalltag und zeigt einen Fahrplan für die Umstellung. Der zweite Teil behandelt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und die technische Planung von Ladepunkten. Wer braucht den Infotag Taxi und Mietwagen? Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Taxi- und Mietwagenbetrieb, der Rechnungen an andere Unternehmen stellt oder von ihnen erhält, etwa von einer Werkstatt. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, etwa die Taxameter-Quittung bei Barzahlung, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Der Förderteil des Infotags richtet sich an Betriebe, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof planen oder ihre Flotte elektrifizieren. Darum wird es gehen: Unterschied zwischen strukturierter E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und unstrukturierter PDF- oder Papierrechnung Gründe, warum eine einfache PDF-Rechnung im B2B-Geschäft künftig nicht mehr ausreicht Stufenplan der E-Rechnungspflicht mit Empfangspflicht und Übergangsfristen 2027 und 2028 GoBD-konforme Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) Abgrenzung von B2B-Kunden (Firmenkunden, Krankenkassen, Plattformen wie Uber und FreeNow) zu B2C-Privatfahrten Beleg-Quiz mit fünf Praxisbelegen: Taxameter-Quittung, Monatsrechnung Firmenkunde, Werkstattrechnung als XRechnung, Krankenfahrt für Privatzahler, Gutschrift eines Fahrtenvermittlers Drei-Schritte-Fahrplan für den Betrieb: Software prüfen, Steuerberater kontaktieren, Prozesse anpassen Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), etwa Sonderkonditionen beim Tanken und Laden und Preisnachlässe beim Werkstattbesuch Förderprogramm Charge@BW: wer gefördert wird, was gefördert wird und welche Zuschüsse möglich sind Ladeinfrastruktur für Taxiunternehmen: Planung, Wahl zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC), Kriterien für den Betriebshof
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik, Unternehmens- / Personalführung Arbeitsschutzbestimmungen für Linienvorgesetzte |
01.12.2026 09:00 - 12:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||
SeminarinhalteAuch Linienvorgesetzte/Führungskräfte haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz. Der/Die Unternehmer:in hat zusätzlich die Möglichkeit, Pflichten im Arbeitsschutz zu übertragen/zu delegieren. In diesem Lehrgang werden folgenden Themen behandelt:
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Unternehmens- / Personalführung Rechtssicher im Transportalltag |
26.01.2027 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
SeminarinhalteRechtssicher im Transportalltag Rechtssicher im Transportalltag behandelt die Rechtsfragen, für die Unternehmensleitung und Verkehrsleiter persönlich einstehen. Frachtrecht, Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht, Versicherung, Datenschutz und KI stehen dabei nicht nebeneinander, sondern werden an typischen Abläufen verknüpft: Auftragsannahme, Disposition, Fahrzeugeinsatz, Transportdurchführung, Ablieferung sowie Schaden- und Behördenverfahren. Fallarbeit ist in jeden Themenblock eingebunden. Der abschließende Block führt die Ergebnisse zu einem Maßnahmenplan für den eigenen Betrieb zusammen. Wer braucht Rechtssicher im Transportalltag? Verkehrsleiter müssen die Verkehrstätigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Die bloße Benennung eines Verkehrsleiters oder schriftliche Anweisungen ersetzen weder eine geeignete Aufgabenverteilung noch wirksame Aufsichtsmaßnahmen. Rechtssicher im Transportalltag zeigt, wie Verantwortliche diese Anforderungen im Betrieb organisieren und belegen. Eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Für die Geschäftsleitung ist das Thema trotzdem zentral, weil Organisationsmängel zu persönlichen Sanktionen und zu Geldbußen gegen das Unternehmen führen können. Diese Inhalte vermittelt Rechtssicher im Transportalltag Verantwortung und Complianceorganisation: Zuständigkeiten, Delegation, Aufsicht und typische Organisationsmängel Sanktionen und unternehmerische Zuverlässigkeit: persönliche Sanktionen, Unternehmensgeldbuße, Einziehung, Risikoeinstufung und Folgen für die Lizenz Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht als Führungsaufgabe: rechtssichere Einsatzplanung, Kontrollen und Reaktion auf Auffälligkeiten Frachtrecht und Versicherung: Vertragsrisiken, Haftung, Schadenabwicklung und Obliegenheiten Beweislast und Compliance-Dokumentation: gesetzliche Nachweise, Beweissicherung und belastbare Entlastungsunterlagen Datenschutz, Telematik und KI in der Disposition: zulässige Nutzung, Verantwortlichkeit und betriebliche Einsatzgrenzen Kontrollen, Anhörungen und Maßnahmenplan: Verteidigungsansätze, Fallbearbeitung und Umsetzung im Unternehmen Welche Rechtsgebiete verbindet Rechtssicher im Transportalltag? Zu den behandelten Rechtsgebieten zählen das Frachtrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Fahrpersonalrecht mit den Lenk- und Ruhezeiten, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für den Einsatz von KI in der Disposition ist zusätzlich die europäische KI-Verordnung zu beachten. Voraussetzungen für die Teilnahme Hilfreich ist Erfahrung in Leitung, Disposition oder Fuhrparkverwaltung, weil die Fallarbeit an betriebliche Abläufe anknüpft. Eigene Fälle und Unterlagen aus dem Betrieb können die Teilnehmer gern mitbringen und in der Fallarbeit einbringen. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Rechtssicher im Transportalltag endet ohne Prüfung. Ergebnis von Rechtssicher im Transportalltag ist ein Maßnahmenplan, mit dem die Teilnehmer die Complianceorganisation im eigenen Unternehmen überprüfen und verbessern. Rechtssicher im Transportalltag oder Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr? Die Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr bereitet auf die IHK-Fachkundeprüfung vor, die Voraussetzung für die Tätigkeit als Verkehrsleiter ist. Rechtssicher im Transportalltag richtet sich an Personen, die diese Verantwortung bereits tragen, und vertieft, wie sie im Alltag organisiert und nachgewiesen wird. Die BKrFQG-Module zu Recht und Sozialvorschriften sind dagegen Weiterbildungen für das Fahrpersonal. Häufige Fragen zu Rechtssicher im Transportalltag Haftet der Verkehrsleiter persönlich für Verstöße im Unternehmen? Ja, Verkehrsleiter und Geschäftsführer können persönlich sanktioniert werden, wenn Verstöße auf mangelhafte Organisation oder Aufsicht zurückgehen. Schwerwiegende Verstöße können außerdem die Zuverlässigkeit und damit die Lizenz des Unternehmens gefährden. Reicht eine schriftliche Dienstanweisung zur Entlastung aus? Nein, eine schriftliche Dienstanweisung allein entlastet die Unternehmensleitung nicht. Entscheidend sind eine geeignete Aufgabenverteilung, wirksame Kontrollen und eine Dokumentation, die beides belegt. Dürfen Telematikdaten der Fahrer für die Disposition genutzt werden? Telematikdaten dürfen genutzt werden, soweit eine Rechtsgrundlage besteht und der Zweck klar begrenzt ist. Rechtssicher im Transportalltag zeigt die zulässigen Einsatzgrenzen auch für KI-gestützte Disposition. Wie reagiere ich auf eine Anhörung nach einer Kontrolle? Auf eine Anhörung reagieren Verantwortliche am besten erst, nachdem sie die Vorwürfe und die eigenen Unterlagen geprüft haben. Rechtssicher im Transportalltag behandelt Verteidigungsansätze und den Aufbau belastbarer Entlastungsunterlagen anhand von Fällen. Gibt es Vertiefungen zu Rechtssicher im Transportalltag? Ja, zwei Folgewebinare vertiefen einzelne Themenblöcke des Präsenzseminars: das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung sowie das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht. Einen Überblick über die Rechtsänderungen des kommenden Jahres gibt zusätzlich das Verkehrsleiterupdate 2027. Ist Rechtssicher im Transportalltag förderfähig? Ja, für Rechtssicher im Transportalltag ist eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Welche Bedingungen für Führungskräfte und Verkehrsleiter gelten, steht auf der Förderseite der SVG Süd unter svg-sued.de/esf-foerderung. Melden Sie sich über die Terminübersicht zu Rechtssicher im Transportalltag an. Fragen zum Seminar beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Unternehmens- / Personalführung Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung |
16.03.2027 10:00 - 11:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
SeminarinhalteFolgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung Im Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung steht ein typischer Konflikt im Mittelpunkt: Der Kunde meldet einen Schaden an der Ware und verlangt sofortige Zahlung. Wer vorschnell zahlt oder ablehnt, riskiert Nachteile bei Haftung, Versicherungsschutz und Regress. Das Folgewebinar zeigt in drei Schritten, wie Verantwortliche die Forderung einordnen, die Deckung klären und den Schaden sauber bearbeiten. Wer braucht das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung? Frachtführer haften für Verlust und Beschädigung des Guts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung, auch ohne eigenes Verschulden. Die Höhe der Haftung ist in der Regel begrenzt, bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit entfällt die Begrenzung. Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ob ein konkreter Schaden gedeckt ist, hängt jedoch vom Vertrag, von Ausschlüssen und von der Einhaltung der Obliegenheiten ab. Genau diese Abgrenzung brauchen alle, die im Schadenfall entscheiden. Diese Inhalte vermittelt das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung Einstieg mit Praxisfall und Teilnehmerabstimmung, um typische Fehlentscheidungen sichtbar zu machen Frachtrechtliche Haftung: ob und in welcher Höhe das Unternehmen für den Schaden einstehen muss Einordnung einer Schadenforderung nach rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten Deckungsumfang der Güterschaden-Haftpflichtversicherung und Unterschied zwischen Haftung und Versicherungsschutz Schritte der Schadenbearbeitung: Beweise sichern, Versicherungsschutz erhalten, Regressmöglichkeiten wahren Fallentscheidung und verbindliches Vorgehen für das eigene Unternehmen Fragen der Teilnehmer zum eigenen Schadenmanagement Wie ist das Folgewebinar aufgebaut? Die drei Hauptblöcke Frachtrecht, Versicherung und Schadenbearbeitung bauen auf demselben Fall auf. Dadurch bleibt der Zusammenhang erkennbar, und das Folgewebinar wird nicht zu einer verkürzten Wiederholung des Präsenzseminars. Das Folgewebinar läuft über MS Teams; für die Teilnahme sind ein Rechner mit Kamera und Mikrofon nötig. Voraussetzungen für die Teilnahme Für das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung sollten Teilnehmer das Präsenzseminar Rechtssicher im Transportalltag besucht haben oder Grundkenntnisse im Frachtrecht mitbringen. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung endet ohne Prüfung. Wer teilgenommen hat, bekommt dafür ein SVG-Zertifikat. Folgewebinar Frachtrecht oder Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht? Beide Folgewebinare vertiefen je einen Themenblock aus Rechtssicher im Transportalltag. Das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung behandelt die Zeit nach dem Schadeneintritt, also Haftung, Deckung und Regress. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht setzt vorher an: bei der Freigabe von Fahrer und Fahrzeug, der Disposition und der Kontrolle. Häufige Fragen zum Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung Haftet mein Unternehmen für jeden Güterschaden während des Transports? Nein, die Haftung des Frachtführers ist an Voraussetzungen geknüpft und kennt Haftungsausschlüsse sowie Höchstbeträge. Ob und in welcher Höhe gehaftet wird, ist deshalb für jeden Schaden einzeln zu prüfen. Zahlt die Güterschaden-Haftpflichtversicherung jeden Schaden, für den wir haften? Nein, Haftung und Versicherungsschutz sind zwei verschiedene Fragen. Ausschlüsse im Vertrag oder verletzte Obliegenheiten können dazu führen, dass die Versicherung trotz Haftung nicht oder nur teilweise leistet. Was sollte ich tun, wenn der Kunde sofortige Zahlung verlangt? Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern sichern Sie zuerst Beweise und informieren Sie Ihre Versicherung. Eine voreilige Zahlung oder ein Anerkenntnis kann den Versicherungsschutz und spätere Regressansprüche gefährden. Muss ich das Präsenzseminar Rechtssicher im Transportalltag besucht haben? Nein, vergleichbare Grundkenntnisse im Frachtrecht genügen ebenfalls. Wer das Präsenzseminar kennt, ordnet den Praxisfall jedoch schneller in den Gesamtzusammenhang ein. Melden Sie sich über die Terminübersicht zum Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung an. Fragen zu Ablauf und Teilnahme am Folgewebinar Frachtrecht beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Unternehmens- / Personalführung Effizientes Lagermanagement (Modul 1) |
08.06.2027 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
SeminarinhalteEffizientes Lagermanagement (Modul 1) Effizientes Lagermanagement (Modul 1) beginnt bei einer Erfahrung aus der Praxis: Lösungen „von der Stange“ bringen selten die besten Ergebnisse. Erst wer Vertriebsziele, Beschaffungsumfeld und die eigene „Schlagzahl“ kennt, kann vorhandene Lagertechnik und Prozesse sinnvoll mit Innovationen verknüpfen. Effizientes Lagermanagement führt deshalb von der Datenbeschaffung bis zu einer Checkliste, welche Technik für das eigene Unternehmen in Frage kommt. Für wen ist Effizientes Lagermanagement (Modul 1)? Effizientes Lagermanagement passt für Unternehmen, die ein Lager neu planen, erweitern oder modernisieren und vor der Wahl zwischen verschiedenen Lager- und Fördertechniken stehen. Typische Ausgangspunkte sind wachsende Sortimente, Spitzen in Produktion und Logistik oder die Frage, ob Robotik und Routenzüge sich für das eigene Lager eignen. Die Teilnahme lohnt sich auch für alle, die eine Standortbestimmung brauchen: Wo steht das eigene Lager, und was setzt der Wettbewerb bereits ein? Diese Inhalte vermittelt Effizientes Lagermanagement (Modul 1) Lagerformen und ihre Einsatzgebiete, mit Vorstellung und Demonstration Lagertechnik im Überblick Kommissioniertechniken und Kommissionierstrategien passend zum Sortiment Flurfördertechnik, Robotik und Routenzüge im Vergleich von Vor- und Nachteilen Rampen- und Verladelösungen Verpackungslösungen mit Einweg und Mehrweg Bewertung des Ist-Zustands im eigenen Lager Bewertungsmuster für den Einsatz im eigenen Unternehmen Lagerkennzahlen und ihre Berechnung Gruppenübung zur Lagerplanung Welche Fragen beantwortet Effizientes Lagermanagement? Effizientes Lagermanagement greift die Fragen auf, die sich Unternehmen bei der Lagerplanung stellen: Wie lassen sich Innovationen bei Prozessen, Lager- und Fördertechnik sinnvoll einsetzen? Wo finden sich technische Detaildaten? Welche Abwicklung passt zum eigenen Produktspektrum, und welche Flexibilität bleibt bei welcher Lösung? Am Ende steht die Frage, wie sich eine schlagkräftige Lagerlogistik für die Zukunft konzipieren lässt. Voraussetzungen für die Teilnahme Effizientes Lagermanagement (Modul 1) findet als Präsenzseminar statt, damit Lagerformen und Techniken vorgestellt und demonstriert werden können. Modul 1 legt zugleich das Basiswissen, auf dem Effizientes Lagermanagement (Modul 2) aufbaut. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Effizientes Lagermanagement (Modul 1) endet ohne Prüfung. Für die Teilnahme stellt die SVG Süd ein SVG-Zertifikat aus. Effizientes Lagermanagement Modul 1 oder Modul 2? Modul 1 vermittelt das Basiswissen: Lagerformen, Kommissionier- und Fördertechnik, Bewertungsmuster und Kennzahlen. Effizientes Lagermanagement (Modul 2) wendet dieses Wissen mit Echtdaten an und führt bis zu Lagerdimensionierung, Prozesskosten und Businessplan. Wer noch am Anfang der Planung steht, beginnt mit Modul 1; wer die Entscheidung für Neuplanung oder Reorganisation bereits getroffen hat, profitiert zusätzlich von Modul 2. Häufige Fragen zu Effizientes Lagermanagement Gibt es das ideale Lager? Nein, ein ideales Lager für alle Unternehmen gibt es nicht. Die beste Lösung hängt von Sortiment, Vertriebszielen, Beschaffungsumfeld und der eigenen Schlagzahl ab und verbindet vorhandene Technik mit gezielten Innovationen. Wie lassen sich Spitzen in Produktion und Logistik glätten? Spitzen lassen sich durch eine passende Kombination aus Lagertechnik, Fördertechnik und Prozessen ausgleichen. Effizientes Lagermanagement zeigt, mit welchen technischen Kniffen Unternehmen das umsetzen. Lernen wir in Effizientes Lagermanagement auch, Lagerkennzahlen zu berechnen? Ja, Lagerkennzahlen und ihre Berechnung sind fester Teil von Modul 1. Mit den Kennzahlen bewerten die Teilnehmenden den Ist-Zustand und vergleichen Lösungen. Behandelt werden zum Beispiel Umschlagshäufigkeit, Lagerauslastung und Kommissionierleistung. Gibt es eine Fortsetzung von Effizientes Lagermanagement (Modul 1)? Ja, Effizientes Lagermanagement (Modul 2) baut direkt auf Modul 1 auf. Dort werden ABC-Analysen mit Echtdaten durchgeführt, Lager dimensioniert und Alternativen in einem Businessplan mit Amortisationsrechnung bewertet. Ist Effizientes Lagermanagement (Modul 1) förderfähig? Ja, Modul 1 von Effizientes Lagermanagement kann über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Voraussetzungen und Antrag beschreibt die SVG Süd für Lager- und Logistikverantwortliche unter svg-sued.de/esf-foerderung. Melden Sie sich über die Terminübersicht zu Effizientes Lagermanagement an. Fragen zu Inhalten und Modulen beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Unternehmens- / Personalführung Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht |
13.07.2027 10:00 - 11:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||
SeminarinhalteFolgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht stellt drei Fragen, die vor jeder Tour beantwortet sein müssen: Dürfen Fahrer und Fahrzeug eingesetzt werden? Ist der Auftrag rechtmäßig durchführbar? Und was muss geschehen, wenn Mängel oder Verstöße auffallen? Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht verbindet diese Fragen mit der Pflicht des Unternehmens, Fahrer anzuweisen, die Arbeit so zu organisieren, dass die Vorschriften eingehalten werden können, und das regelmäßig zu überprüfen. Wer braucht das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht? Verkehrsunternehmen müssen die Arbeit ihrer Fahrer so organisieren, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können, und die Fahrer ordnungsgemäß anweisen und regelmäßig überprüfen. Diese Pflichten ergeben sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Verstöße der Fahrer können deshalb auch dem Unternehmen und den verantwortlichen Personen angelastet werden. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht hilft allen, die Touren planen oder freigeben, diese Verantwortung im Tagesgeschäft nachweisbar wahrzunehmen. Diese Inhalte vermittelt das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht Einstieg mit Praxisfall und kurzer Abstimmung, um kritische Einsatzentscheidungen zu erkennen Freigabe von Fahrer und Fahrzeug: Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Einsatzhindernisse Disposition unter Beachtung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten Vermeidung unzulässiger Planungen und problematischer Zeitbewertungen Kontrolle und Dokumentation: vom Datenbestand zur wirksamen Aufsicht Bewertung von Auffälligkeiten, Veranlassung von Maßnahmen und Nachhalten ihrer Umsetzung Fallentscheidung, betrieblicher Transfer und Teilnehmerfragen Welche Arbeitszeitregeln sind neben den Lenkzeiten zu beachten? Neben den Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten für angestellte Fahrer die Arbeitszeitregeln für Beschäftigte im Straßentransport. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, warum eine Tour lenkzeitkonform und trotzdem arbeitszeitwidrig sein kann. Voraussetzungen für die Teilnahme Der Besuch des Präsenzseminars Rechtssicher im Transportalltag erleichtert den Einstieg, ist für das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht aber nicht zwingend. Teilnehmer schalten sich über MS Teams zu und brauchen dafür Kamera und Mikrofon. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht schließt ohne Prüfung ab. Als Nachweis der Teilnahme stellt die SVG Süd ein SVG-Zertifikat aus. Ergebnis ist ein verbindliches Vorgehen für Einsatzfreigabe, Disposition und Kontrolle im eigenen Unternehmen. Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht oder BKrFQG-Modul Pausen mit System? Das BKrFQG-Modul Pausen mit System erklärt Fahrern die Sozialvorschriften und die Bedienung des Fahrtenschreibers. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht richtet sich dagegen an die Personen, die Fahrer einsetzen, anweisen und kontrollieren. Beide ergänzen sich: Der Fahrer kennt die Regeln, das Unternehmen organisiert ihre Einhaltung. Häufige Fragen zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht Haftet der Disponent für Lenkzeitverstöße der Fahrer? Ja, Verstöße können auch Disponenten und Verantwortlichen im Unternehmen zugerechnet werden, wenn die Planung die Einhaltung der Vorschriften nicht zulässt. Eine Tourenplanung, die nur mit Verstößen erfüllbar ist, ist deshalb kein Problem allein des Fahrers. Wie oft muss das Unternehmen die Fahrerdaten kontrollieren? Das Unternehmen muss die Einhaltung regelmäßig überprüfen und Auffälligkeiten nachgehen. Für das Herunterladen der Daten aus Fahrerkarte und Fahrzeugeinheit gelten feste Höchstfristen. Reicht es, die Fahrer schriftlich über die Lenkzeiten zu belehren? Nein, eine schriftliche Belehrung allein erfüllt die Pflichten aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht. Hinzukommen müssen eine Organisation, die regelkonforme Touren ermöglicht, und Kontrollen, deren Ergebnisse Folgen haben. Was muss passieren, wenn bei der Auswertung ein Verstoß auffällt? Ein festgestellter Verstoß verlangt eine Reaktion: Ursache klären, Maßnahme veranlassen und deren Umsetzung nachhalten. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, wie diese Schritte dokumentiert werden. Melden Sie sich über die Terminübersicht zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht an. Ob das Folgewebinar zu Ihrer Disposition passt, klärt das Seminarteam der SVG Süd gern vorab unter seminare@svg-sued.de.
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